Offizielle Information zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24.11.2021
Liebe Mitglieder, liebe Sportfreunde und Gäste,
die Corona-Pandemie hat uns weiter fest im Griff. Durch die ab heute, 24.11.2021 gültige Coronaschutzverordnung des Landes NRW ergeben sich leider wieder Einschränkungen für den Amateursport, die auch wir gemäß der gesetzlichen Vorgaben umsetzen werden.
Ab sofort ist der Zutritt zur Platzanlage für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren nur noch gemäß 2G Regelung möglich. Das heißt, diese Personen müssen nachweislich vollständig gegen COVID19 geimpft oder genesen sein, um den Hoxfelder Sportpark am Kaninchenberg betreten zu können.
Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sowie Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie aktuell oder in den vergangenen sechs Wochen nicht gegen COVID19 geimpft werden konnten. Diese Personen müssen alternativ ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle vorweisen, welches nicht älter als 24h ist.
Wir bitten darum, uns bei der Umsetzung der 2-G-Regelung bestmöglich zu unterstützen und diese proaktiv einzuhalten. Gemäß Verbandsvorgaben werden wir zudem entsprechende Kontrollen umsetzen.
Sollte die Rechtslage in Zukunft eine Anpassung der Regelung zulassen, so werden wir dies rechtzeitig verkünden.
Außerdem gilt natürlich weiterhin die Maskenpflicht (medizinische Maske) bis der Platz betreten wird!!!
Ein großes Dankeschön für euer Verständnis!
Lasst uns gemeinsam unsere Gesundheit schützen und gleichzeitig dafür sorgen, dass wir unseren Sport im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten weiter ausüben können.
#Nur gemeinsam sind wir stark.
#dieblauweißenteufel
#wekickcorona
- Der Vorstand -
Fußballabteilung
Link zur Coronaschutzverordnung des Landes NRW: